Für sich haben die Gründerväter die Frage schon beantwortet. Alternative für Deutschland (AfD) nennt sich die neue politische Kraft im Lande und hat mit ihrer Namenswahl einen Anspruch formuliert, den die etablierten Parteien den Newcomern nicht zugestehen. In der Tat ist es zweifelhaft, ob die politischen Ziele der eurokritischen AfD eine Alternative sein können, ob der Weg zurück die richtige Antwort auf aktuelle Probleme sein darf, ob die Gruppe der Enttäuschten das Zeug hat, mehr zu sein als eine Protestbewegung.
Eines aber ist die AfD schon jetzt: eine Gefahr; eine Gefahr vor allem für CDU und FDP. Die vor Tagen nur mühsam von der Kanzlerin unterdrückte Nervosität in der Union war ein klares Indiz für die Sprengkraft, die eine weitere Aufsplitterung der Parteienlandschaft in sich birgt. Aber es ist vor allem die mal oberhalb, mal unterhalb der 5-Prozent-Marke oszillierende FDP, die Anlass zur Sorge hat. Gerade schien die Gefahr durch die mittlerweile schiffbrüchigen Piraten gebannt, da droht wenige Wochen vor Bundes- und Landtagswahlen neues Ungemach durch eine Gruppierung, die mit einfachen Botschaften unterwegs ist und schon jetzt allein im Hochtaunus 138 Mitglieder hat.
Erreicht die AfD bei den bevorstehenden Wahlen nur annähernd die Ergebnisse, von denen Mitglieder schon heute träumen, dann kann das der parlamentarische Todesstoß für die Liberalen werden. Die guten Plätze, die bewährte Hochtaunus-Politiker wie Dr. Stefan Ruppert und Dr. Frank Blechschmidt auf den FDP-Listen für die Bundes- und Landtagswahl haben, wären bei einem Resultat von weniger als 5 Prozent wertlos. Und deshalb wird sich auch in der Taunus-Politik die Frage stellen, wie man mit der neuen Konkurrenz umgeht. Die Merkel-Strategie des maximal-möglichen Ignorierens allein wird die "Alternativen" wohl kaum entzaubern können.
Zum Glück hatte unser Führungspersonal diese Woche auch mal Grund zum Jubel. Als Sieg für die Kommunen wurde das Urteil des Staatsgerichtshofes, der den kommunalen Finanzausgleich des Landes für verfassungswidrig erklärte, landauf, landab gefeiert. Allerdings konnte man den Eindruck gewinnen, nicht jeder wusste so genau, was er da bejubelt. Vor allem im Taunus sollte man unbedingt das Kleingedruckte lesen. Immerhin wurde nicht verordnet, dass die Städte und Gemeinden jetzt millionenschwere Nachzahlungen erhalten. Das Gericht verurteilte nur das Rechenmodell, nach dem das Geld eingesammelt und ausgeschüttet wird.
Ob die Taunus-Kommunen, die als "Besserverdiener" zum großen Teil Einzahler sind (Bad Homburg zahlt beispielsweise 1,4 Millionen Euro im Jahr), künftig besser dastehen, ist längst nicht gesagt. Auch das Gegenteil ist nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs nicht nur denkbar, sondern sogar wahrscheinlich. Immerhin haben die Richter verlangt, dass Städte und Gemeinden auch einen finanziellen Spielraum für freiwillige Leistungen - etwa Büchereien, Schwimmbäder oder Kultur - haben müssen. Demnach müssten finanzschwache Kommunen, die sich solche Angebote zuletzt nicht leisten konnten, in Zukunft mehr Geld aus dem Ausgleichstopf bekommen. Fragt sich also, wer dann mehr einzahlen muss.
Zum Zahlmeister werden wohl auf jeden Fall die Oberurseler Bürger werden. Bei Straßensanierungen sollen Hauseigentümer dort künftig zur Kasse gebeten werden - so sieht es die in Arbeit befindliche Straßenbeitragssatzung vor. Klar ist das in anderen Taunus-Kommunen längst geübte Praxis und wird wohl demnächst auch in Neu-Anspach und Wehrheim eingeführt. Die Skepsis in der Oberurseler Politik ist dennoch verständlich. Bevor man Anwohner mit mehreren Tausend Euro belastet, sollte man sich sicher sein, dass es keine Alternative gibt.