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ZUM THEMAEine stabile Rechtsform

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Immer, wenn mindestens drei Personen ein gleiches wirtschaftliches, soziales oder kulturelles Ziel verfolgen, könnte eine Genossenschaft gegründet werden. Genossenschaften gibt es seit 1850 in Deutschland. Alleine 7600 genossenschaftliche Unternehmen sind es derzeit, in der 21 Millionen Menschen Mitglieder sind. Es gibt sogar ein Genossenschaftsgesetz, das in Hessen 1946 mit der Verfassung verabschiedet wurde und in dem es heißt: Das Genossenschaftswesen ist zu fördern. Der Genossenschaftsverband betreut die Genossenschaften. Die Mitglieder vertrauen auf ein überschaubares finanzielles Risiko und auf eine demokratische Struktur. Ziel der Genossenschaft ist es, die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern. Der Verband weist darauf hin, dass es sich um eine stabile Rechtsform handelt, bei der die Insolvenzrate bei weniger als 0,1 Prozent liegt. Die Organisationsstruktur besteht aus den Mitgliedern, die während der Generalversammlung den Aufsichtsrat wählen. Dieser bestellt den Vorstand und kontrolliert ihn. msc




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