Aufgrund der neu geregelten Wohngeldzuständigkeitsverordnung ergibt sich für die Gewährung von Wohngeld und Lastenzuschuss eine geänderte Zuständigkeit. Für die Bewohner der Kreisstadt bedeutet dies, dass die Aufgabe der Bearbeitung von Anträgen auf Miet- und Lastenzuschuss zum 1. Juli auf den Landkreis Groß- Gerau übergeht.
Anträge auf Wohngeld sind von diesem Datum an bei der Wohngeldbehörde des Kreises, Friedrichstraße 45, in Groß-Gerau zu stellen. Sachbearbeiterin dort ist Christine Fückel, Telefon (0 61 52) 98 97 21.
Geöffnet ist die Wohngeldbehörde der Kreisverwaltung montags, dienstags, donnerstags und freitags jeweils von 8 bis 12 Uhr sowie mittwochs von 14 bis 18 Uhr. Die Postanschrift der Wohngeldbehörde des Kreises Groß-Gerau lautet: Wilhelm-Seipp-Straße 4, 64521 Groß-Gerau.
Wohngeldbescheide der Stadt Groß-Gerau, die bis zum 30. Juni ergangen sind, behalten ihre Gültigkeit bis zu dem darin angegebenen Bewilligungsende. Änderungen der Wohnverhältnisse im laufenden Bewilligungszeitraum sind dann vom 1. Juli an der Wohngeldbehörde der Kreisverwaltung mitzuteilen.