Die 56-Jährige war Managerin in einem Fitnessclub im Hochtaunus. Als sie aufhörte, weil sie andernorts ihr eigenes Studio eröffnen wollte, gingen auch alle Mitglieder mit ihr, nicht persönlich, aber auf einem USB-Stick. Den hatte die Frau wohl an ihrem letzten Arbeitstag im alten Unterneh-men noch einmal in den Firmen-PC gesteckt. Nicht nur die Namen und Adressen der aktuellen Mitglieder wurden kopiert, sondern auch die der ehemaligen, komplett. Mit allen Vertragsdaten und Telefonnummern. Und da offenbar noch Platz auf dem Stick war, mopste sie gleich noch eine komplette Marktanalyse sowie einen Businessplan.
Jetzt saß die Frau reichlich zerknirscht auf der Anklagebank des Bad Homburger Amtsgerichts. Ihre Nachfolgerin als Clubchefin hatte nämlich ein Näschen und im Verlauf des PC gestöbert. Und so kam alles raus.
Der Amtsrichter stellte das Verfahren gegen die nicht vorbestrafte Frau dennoch ein und gab ihr auf, 2000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Wie er sagte, wäre es wohl sehr schwierig und aufwendig gewesen, die Tat bis ins Detail aufzuklären, um der Angeklagten den rechtswidrigen Gebrauch der geklauten Daten nachzuweisen. Dazu hätten die Zugriffe auf die Daten rekonstruiert und die Kundenkarteien miteinander abgeglichen werden müssen. Selbst wenn dabei ein "Überläufer" entdeckt worden wäre, wäre es schwer nachzuweisen gewesen. Er hätte schließlich auch aus freien Stücken das Studio wechseln können.
Die Angeklagte hatte die Tat gleich zu Beginn der Verhandlung eingeräumt. Allerdings mit einigen Ausflüchten. So seien Marktanalyse und Businessplan quasi ihr geistiges Eigentum. Ansonsten sei es ihr nie in den Sinn gekommen, ihrem alten Studio Schaden zuzufügen. Nie habe sie vorgehabt, die gespeicherten Daten dergestalt zu verwenden, dass sie ehemalige oder aktuelle Mitglieder telefonisch oder schriftlich darauf aufmerksam machen wollte, dass es im Taunus noch andere Studios gibt. Die Frau beteuerte sogar, dass sie die Dateien nie geöffnet habe, obwohl sie diese auf ihren neuen Firmenrechner gezogen habe. Warum, konnte sie nicht schlüssig erklären. Selbst ihrem Verteidiger erschloss es sich nicht gänzlich, "dumm", sagte er, als seine Mandantin meinte, sie habe da wohl nicht nachgedacht.