Hand verwehrt bleibe, teilte das Blatt am Mittwoch mit. Zudem halte die «FAZ» das Auswahlverfahren zur Sitzplatzvergabe per Losentscheid für fehlerhaft und für verfassungsrechtlich bedenklich. Dennoch werde die Zeitung keine Verfassungsbeschwerde gegen das Vergabeverfahren erheben, denn eine erfolgreiche Beschwerde würde eine erneute Verzögerung des für den 6. Mai geplanten Prozessbeginns bedeuten.
Dies wolle man «wegen der Bedeutung dieses Strafprozesses, aus Sorge um das Bild dieses Verfahrens im Ausland und aus Respekt vor den Angehörigen der Opfer» vermeiden, hieß es weiter. Im ersten Auswahlverfahren war der «FAZ» ein fester Presseplatz zugeteilt worden, im zweiten Verfahren blieb sie unberücksichtigt. Auch die «Welt»-Gruppe und die «Zeit» wollen vorerst nicht gegen ihre Nichtberücksichtigung klagen.
OLG-Mitteilung mit der Liste der akkreditierten Medien
OLG-Verfügung zur Presseakkreditierung
OLG-Mitteilung zur Verschiebung des Prozesses