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Prügel mit dem Stöckelschuh - Vor dem Königsteiner Amtsgericht muss sich ein 49 Jahre alter Kronberger wegen Körperverletzung verantworten

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Weil er betrunken in Kronberg eine Frau verletzt hat, indem er ihren Kopf mehrfach gegen ein Buswartehäuschen schlug, stand ein 49 Jahre alter Kronberger bereits im Mai 2012 vor dem Königsteiner Amtsgericht. Er erhielt sechs Monate auf Bewährung. Jetzt stand der für seine alkoholbedingten Ausraster bekannte Mann erneut vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vorsätzliche Körperverletzung in fünf Fällen zum Nachteil seiner ebenfalls stark alkoholkranken Ex-Partnerin vor.

Es wird eng für den Mann, gehen Gericht und Staatsanwältin doch davon aus, dass die Schläge gegen die Frau nur die Spitze des Eisbergs sind. Wie ein Zeuge, der mit der Frau seit Jahren befreundet ist, aussagte, hat die Geschädigte wohl längst nicht alle Übergriffe des Mannes, zu dem sie entgegen jeglicher Vernunft aber immer wieder zurückgekehrt sei, zur Anzeige ge-bracht.

Die Richterin weiß auch, dass viele Kronberger Angst vor dem als unberechenbar geltenden Mann haben. Bei der Polizeistation Königstein sind, so ein Beamter, mehrere solcher Fälle dokumentiert. So habe er Zeugen, die der Frau helfen wollten, gedroht, dass er sie umbringen werde. Auch beim Gericht ist er inzwischen für seine zahlreichen Anrufe auf der Geschäftsstelle bekannt. Sogar bei der Strafrichterin selbst, sie spricht von "Terroranrufen", war er telefonisch vorstellig geworden, indem er ihr gedroht habe, er wisse wo sie wohne.

Derzeit angeklagt sind fünf Fälle von Körperverletzung, einer davon als gefährliche Körperverletzung: Der Mann hatte seiner Lebensgefährtin mit dem Absatz eines Stöckelschuhs eine Platzwunde am Kopf zugefügt, die genäht werden musste. Immer wieder soll er die Frau mit Faustschlägen gegen Körper und Gesicht verletzt haben. In allen Fällen waren bei beiden Atemalkoholkontrollen durchgeführt worden. Die Ergebnisse: zwischen 1,7 und 3,2 Promille, wobei die Frau stets betrunkener war als der Mann.

Nur gegen Frau gewehrt?

Der Angeklagte gab nur eine Tat zu: "Das mit dem Stöckelschuh war so, ich hatte aber gedacht, es sei ein Schlappen." Ausweislich der dem Gericht vorliegenden Fotos scheidet eine solche Verwechslung aber aus. Der Mann sagte, er habe sich gegen die "aggressive und besoffene Frau" zur Wehr gesetzt. So will er sie einmal mit den Händen rückwärts auf die Couch "gestumpt" haben, um einen Angriff abzuwehren. Dabei habe er aber wohl ihre Nase getroffen. Auch an einer anderen Verletzung sei die Frau selbst schuld. Aus unerklärlichen Gründen habe sie sich nach dem Genuss von Alkohol im Flur der Wohnung auf den Boden gelegt. Er sei vom Supermarkt nach Hause gekommen und samt Einkaufstüten über sie gestolpert: "Ich fiel auf ihren Kopf."

Laut Bundeszentralregisterauszug neigt der Mann zur Gewalt. Mehrere Körperverletzungsdelikte sowie eine räuberische Erpressung mit Waffengewalt haben ihn bereits für längere Zeit in Haft gebracht. In den 80er Jahren hat er eine Frau mit 38 Messerstichen getötet und war wegen Totschlags zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Beleidigung, Betrug und Missbrauch von Notrufeinrichtungen machen sich daneben fast schon wie Kavaliersdelikte aus.

Der Prozess konnte am ersten Verhandlungstag nicht beendet werden. Da die Geschädigte in psychiatrischer Behandlung ist, konnte sie noch nicht gehört werden.




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