Das nächtliche Feuer im Jugendzentrums (Juz) in Burgholzhausen vor über drei Jahren war gestern Thema vor dem Frankfurter Landgericht. Während in der ersten Verhandlung im Februar vorigen Jahres nur einer der mutmaßlichen Täter - die beide in Friedrichsdorf wohnen - wegen Einbruchs in das Juz zu einer auf Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von sieben Monate verurteilt wurde, gab es damals für den vermeintlichen Mittäter einen Freispruch. Die Brandstiftung dagegen sah das Gericht damals nicht als ausreichend erwiesen an. Hiergegen hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. So wurde gestern vor der 3. Großen Strafkammer neu verhandelt. Die Schadenshöhe beträgt fast 200 000 Euro.
In der gestrigen Verhandlung hatte der Staatsanwalt zwar weder Zweifel an dem gemeinschaftlichen Einbruch noch daran, dass einer der beiden Angeklagten den Brand zur Vernichtung der Einbruchsspuren gelegt habe. Ob das Feuer in gemeinsamer Absprache gelegt wurde, oder dies die alleinige Entscheidung eines der beiden Angeklagten war, ließ er offen. Das sei wohl nicht mehr beweisbar, fügte er hinzu. Deshalb gab es von ihm nur den Antrag, beide Täter wegen gemeinschaftlichen Einbruchs zu verurteilen. Für den 24-Jährigen beantragte er, wie im ersten Verfahren eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten, dazu eine Zahlung von 600 Euro an das Jugendzentrum. Der zweite Täter, der zur Tatzeit 18 Jahre und 10 Monate alt war, solle nach dem Jugendstrafrecht verwarnt werden und eine Zahlung von 800 Euro leisten.
Angebrannter Schuh
Da für die Polizei Einbruch und Brandstiftung im Juz im eindeutigen Zusammenhang standen, waren beide junge Männer, die den gesamten Abend und die Zeit nach der Tat zusammen verbrachten, dringend tatverdächtig. Der Tatverdacht wurde noch erhöht, als die Kripo im Zuge der Ermittlungen einen angebrannten Schuh sowie einen mit Brandspuren versehen Tathammer bei dem 24-Jährigen sichern konnte. Und in seinem Keller lag Diebesgut aus dem Juz - unter anderem eine Kamera, ein Tresorwürfel, eine Geldkassette und eine Sackkarre.
Mit entscheidend für die schwierige Beweislage war das Verhalten des damaligen Zeugen, der die beiden Angeklagten - jetzt 22 und 24 Jahre - erheblich belastet hatte. In der Berufungsverhandlung hatte der Zeuge aber plötzlich massive Erinnerungslücken bei entscheidenden Fragen von Richter und Staatsanwalt. Oder er sagte, er sei damals von Polizei und Gericht falsch verstanden worden.
Der Gerichtsvorsitzende Ulrich Erlenbruch versuchte dennoch, Licht in den nächtlichen Vorfall zu bringen. Ungewöhnlich hierbei war, dass er die damalige Richterin, die den Fall in erster Instanz abgehandelt hatte, als Zeugin anhörte. Sie wiederholte, soweit dies ihr noch möglich war, die im Gerichtsprotokoll angeführten Aussagen des "Kronzeugen". Noch mehr Bedeutung kam der Aussage des ermittelnden Bad Homburger Kriminal-Hauptkommissars zu, der noch detaillierte Angaben zu den Ermittlungen und den Aussagen des vergesslichen Zeugen machen konnte. Das Urteil wird am Mittwoch verkündet.