Eine Enquete-Kommission muss eingesetzt werden, wenn mindestens ein
Fünftel der Landtagsmitglieder dies beantragt. Damit können solche
Kommission auch gegen den Willen der jeweiligen Regierungskoalition
eingesetzt werden. Meistens einigen sich die Parteien aber auf ein
solches Gremium. Die Mitglieder werden nach der Stärke der Fraktionen
berufen, jede Fraktion kann Sachverständige von außen hinzuziehen.
Fünftel der Landtagsmitglieder dies beantragt. Damit können solche
Kommission auch gegen den Willen der jeweiligen Regierungskoalition
eingesetzt werden. Meistens einigen sich die Parteien aber auf ein
solches Gremium. Die Mitglieder werden nach der Stärke der Fraktionen
berufen, jede Fraktion kann Sachverständige von außen hinzuziehen.
In den vergangenen Wahlperioden berieten Enquete-Kommissionen im
hessischen Landtag unter anderem über den Bevölkerungswandel und über
eine Reform der hessischen Verfassung.