Nach dem gewaltsamen Tod dreier Babys steht der Revisionsprozess gegen die Mutter vor dem Abschluss. Vor dem Landgericht Limburg wird an diesem Mittwoch (26. Juni) die Plädoyers und das Urteil erwartet. Die Kammer muss prüfen, ob die 34-Jährige aus dem mittelhessischen Villmar das dritte Kind aus Heimtücke ermordet hat. In einem ersten Verfahren war sie wegen Totschlags in drei Fällen zu 13 Jahren Haft verurteilt worden.
Die Altenpflegerin hatte gestanden, zwischen 2004 und 2009 drei Säuglinge mit Spucktüchern erstickt zu haben. Sie habe die Schreie der Kinder nicht ertragen. Die Staatsanwaltschaft legte gegen die Verurteilung wegen Totschlags Revision ein. Der Bundesgerichtshof forderte daraufhin eine Wiederauflage des Prozesses. Der Grund: Im Fall des letzten Kindes könne auch eine Verurteilung wegen Mordes infrage kommen.
Nach dem Tod ihrer Kinder hatte die Frau vorgegeben, die wenige Wochen alten Babys seien am plötzlichen Kindstod gestorben. Das Gericht hatte sein Urteil im ersten Prozess mit der Überforderung der Mutter begründet. Die Staatsanwaltschaft hatte damals für eine lebenslange Haftstrafe mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld plädiert. Sie hatte auch die Voraussetzungen für eine anschließende Sicherungsverwahrung bejaht.