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Stadt erhöht Marktgebühren

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Die Stadt Kronberg aktualisiert ihre Marktsatzung und erhöht dabei im Regelfall die Gebühren. Damit soll ein höherer Kostendeckungsgrad erreicht werden.

Mit der von der Stadtverordnetenversammlung in der jüngsten Sitzung einstimmig beschlossenen Gebührenerhöhung von in der Regel rund 10 Prozent bei Privatpersonen und Vereinen sowie rund 10 bis 25 Prozent bei Gewerbetreibenden wird der Kostendeckungsgrad der Märkte insgesamt auf circa 43,8 Prozent gehoben. Die Mehreinnahmen beziffern sich laut Magistratsvorlage auf 4000 Euro im Jahr.

Nicht erhöht werden die Gebühren bei den Wochenmärkten, weil sie "bereits innerhalb der öffentlichen Einrichtung kostendeckend" sind. Im Falle des Martinsmarkts im Haus Altkönig zugunsten krebskranker Kinder verzichtete die Stadt auf Gebühren in Höhe von 270 Euro, um "dieses herausragende soziale Engagement" zu honorieren.

Einen völlig neuen Ansatz zur Aktivierung von ungenutzten Gewerbe- und Einzelhandelsflächen in der Altstadt verfolgt man beim Kunst- und Weinmarkt sowie beim Weihnachtsmarkt Kronberg. Es wird auf Gebühren für die Marktzulassungen (je 20 beziehungsweise 30 Euro) auf ansonsten gewerblich nutzbaren, aber tatsächlich leerstehenden Erdgeschossflächen verzichtet. Die temporäre Gebührenfreistellung soll als Impuls zur Nutzung leerstehender Gewerbeflächen während und im Anschluss an Markttage beitragen.

In zwei Jahren soll die Marktsatzung wieder geprüft und angepasst werden.




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