Zurzeit wachsen Hecken, Büsche und Bäume besonders kräftig. Daher weist das Ordnungsamt die Grundstücksbesitzer und -eigentümer darauf hin, dass Hecken, Büsche und Bäume so weit zurückgeschnitten werden müssen, dass die Benutzung von Straßen, Plätzen und Gehwegen ohne Beeinträchtigungen möglich ist. Zudem müssen die Verkehrszeichen und sonstigen Schilder für alle Verkehrsteilnehmer gut sichtbar sein. Daher ist es ebenfalls eine Aufgabe der Grundstückseigentümer, den Bewuchs zurückzuschneiden, sobald dieser die Sicht auf die Schilder einschränkt, so das Ordnungsamt. Die entsprechenden Verpflichtungen ergeben sich aus dem Hessischen Straßengesetz. Straßen und Bürgersteige sind in ihrer gesamten Breite von Ästen, Zweigen und dergleichen freizuhalten. Außerdem muss bei Bürgersteigen eine lichte Höhe von 2,50 Metern, bei Straßen eine Durchfahrtshöhe von 4,50 Metern gewährleistet sein. Zudem erinnert das Ordnungsamt an die Straßenreinigungspflicht: Ein Verstoß gegen die Reinigungspflicht kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
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