Die Gemeindevertre-tung hat in ihrer Sitzung beschlossen, dem Antrag des Evangelischen Vereins für Innere Mission (EVIM) auf Rückabwicklung des Betreuten Wohnens im Schloßborner Weg zu entsprechen. EVIM hatte den An-trag damit begründet, dass sich die Anlage nicht mehr wirtschaftlich betreiben lasse, das Interesse an dem zur Verfügung stehenden Wohnraum sei stark rückläufig, das Gebäude stehe deshalb schon seit längerer Zeit fast leer. Für die Gemeinde hat der mit der Rückabwicklung verbundene Wegfall der Zweckbindung finanzielle Auswirkungen, in diesem Fall aber positiver Art. 1998 hatte die Gemeinde das Vorhaben Betreutes Wohnen mit einem Baukostenzuschuss von 240 000 DM gefördert und dem Betreiber darüber hinaus ein zinsloses Darlehen über 113 000 DM zur Verfügung gestellt. EVIM wird das Darlehen mit dem Ursprungsbetrag von umgerechnet 57 775 Euro zum Zeitpunkt der Aufhebung der Zweckbindung in der noch ausstehenden Höhe an die Gemeinde zurückzahlen. Dem Baukostenzuschuss von umgerechnet 122 710 Euro war damals eine 20-jährige Zweckbindung gewährt worden. Die ersten Wohnungen waren 2000 bezogen worden, sodass nun für die noch ausstehenden acht Jahre 49 084 Euro an die Gemeinde zurücküberwiesen werden müssen.
↧