Enttäuschte Liebe: Die Ex-Freundin hat einen neuen Freund, was dem 20 Jahre alten Friedrichsdorfer nicht passte. Deshalb hat er sie offenbar am 18. September vorigen Jahres geohrfeigt und an den Haaren gezogen. Jetzt stand der eifersüchtige junge Mann wegen Körperverletzung vor Gericht - und wurde dazu verurteilt, 200 Euro an die junge Frau zu zahlen. Gepasst hat ihm auch das nicht. "Ich verliere den Glauben an den Rechtsstaat", hatte er im Gericht verkündet.
Zahlen muss er trotzdem. Nach Jugendstrafrecht erhielt er eine Ermahnung und die Auflage, den Betrag über die Jugendgerichtshilfe an seine Ex-Freundin zu zahlen. Und die 20 Jahre alte Frau kann gleich 50 Euro von dem Geld an das Gericht überweisen. Das hatte nämlich ein Ordnungsgeld verhängt, weil sie zum ersten Verhandlungstermin (wir berichteten) nicht erschienen war. "Ich hatte den Termin vergessen", sagte sie jetzt. Aber nun war sie da und die Verhandlung gegen den jungen Mann konnte abgeschlossen werden.
An jenem Septembermittag war die Frau nach der Schule von Burgholzhausen mit dem Zug zu ihrem Wohnort Rodheim gefahren. Der jetzt Angeklagte hatte im gleichen Zug Platz genommen und ihr, wie sie vor Gericht sagte, per Mobiltelefon mehrere SMS-Kurzmitteilungen geschrieben. Sie ignorierte das aber. Als sie in Rodheim ausstieg, folgte ihr der junge Mann. Auf der Straße kam es dann zu besagter Auseinandersetzung, die aber von den beiden völlig unterschiedlich geschildert wurde.
Drei Tage lang Kopfschmerzen
Der junge Mann behauptete nämlich, seine Ex habe ihn auf der Straße umarmen wollen. Er habe sie deshalb zurückgeschubst: "Das war reine Notwehr", sagte er. Die Frau dagegen sagte, der Angeklagte habe sie zur Rede stellen und den Namen ihres neuen Freundes wissen wollen. Dann habe er sie an den Haaren gezogen und ihr auch noch Ohrfeigen versetzt. "Ich hatte danach drei Tage Kopfschmerzen und musste Tabletten einnehmen", berichtete sie in der Verhandlung. Zudem habe ihr der Angeklagte noch das Handy und die Kopfhörer abgenommen. Sein Versuch, im Handy der Frau den Namen ihres neuen Freundes zu finden, scheiterte aber. Nach zehn Minuten gab er ihr das Gerät zurück. Die Kopfhörer habe er am gleichen Abend zur ihr nach Hause gebracht.
Die Aussagen der jungen Frau fanden bei der Staatsanwältin und der Richterin Glauben. Der Versuch der Richterin, den Angeklagten zu einer Entschuldigung zu bewegen, hatte kein Erfolg. Er hielt an seiner "Notwehr-Darstellung" fest. Erschwerend wertete das Gericht, dass der Friedrichsdorfer einen Monat vor dem nun verhandelten Vorfall vor dem Jugendschöffengericht in Frankfurt wegen räuberischer Erpressung zu gemeinnützigen Arbeitsstunden verurteilt worden war. Die hat er aber in der Zwischenzeit abgeleistet.