Nach 2008 wird in Hessen in diesem Jahr zum zweiten Mal ein "Lärmaktionsplan" aufgestellt. Er basiert auf der von der EU 2002 beschlossenen "Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" verabschiedet. Ziel dieser Richtlinie ist, in einem ersten Schritt eine EU-weite Bestandsaufnahme und Kartierung der Lärmbelastung durch bestimmte Lärmquellen vorzunehmen. In einem zweiten Schritt werden Aktionspläne erstellt, die den Umgebungslärm insbesondere dort zu verhindern oder zumindest zu mildern, wo das Ausmaß der Belastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann. Wo dies der Fall ist - das bestimmen Richtwerte. Die sind zwar nicht europaweit einheitlich, aber zumindest für Hessen per Landesgesetz fixiert. Die sogenannten Lärmkonfliktpunkte liegen hierzulande, betrachtet man einen gemittelten 24-Stunden-Lärmpegel, bei 65 dB(A). Nachts liegt der gemittelte Lärmpegel bei 55 dB(A). Für beide Lärmpegel gilt ein Beurteilungszeitraum von einem Kalenderjahr. Mehr Infos im Internet unter www.laermaktionsplan.hessen.de.
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