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Drei Verfahren gegen das Land wegen Blockupy-Kessel

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Bei der Demo sei das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt worden. Eine juristische Aufarbeitung sei «unerlässlich», sagte der Anmelder der Blockupy-Demo, Werner Rätz.

Das Verwaltungsgericht bestätigte am Donnerstag den Eingang der Klage. Sie richte sich gegen das Land Hessen, vertreten durch das Polizeipräsidium. Weil es juristisch um verschiedene Vorwürfe gehe, liefen nun drei parallele Verfahren, sagte Sprecher Hans-Ulrich Mogk der Nachrichtenagentur dpa. Es gehe um den Teilausschluss einiger Teilnehmer, das Anhalten der Demo und die Aufnahme der Personalien.




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