Weil er in der Regionalbahn zwischen Königstein und Kelkheim exhibitionistische Handlungen an sich vornahm und damit Fahrgäste entsetzte, wurde ein 41-jähriger Mann aus Pohlheim vom Königsteiner Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt.
Für eine Strafaussetzung zur Bewährung hatte weder die Staatsanwältin noch die Richterin Raum gesehen. Der Mann kennt sich aus im deutschen Strafrecht, sein Vorstrafenregister wies zu Prozessbeginn 27 Posten auf, jetzt also 28. Drei weitere dürften folgen, denn die nächsten Prozesse sind bereits angesetzt, bei allen lautet die Anklage auf Exhibitionismus.
Das Königsteiner Urteil dürfte kaum rechtskräftig werden. Es ist aber davon auszugehen - und das wurde von Strafrichterin Dr. Christine Rademacher auch so angeregt -, dass der Richter am Amtsgericht Kirchhain, wo nächste Woche verhandelt wird, das Urteil in seine Entscheidung mit einbezieht.
Der Pohlheimer hat die Tat gestanden, fühlt sich offenbar aber nicht schuldig. Er sei manisch-depressiv und leide an einer bipolaren Störung, die ihn zu solchen Handlungen, die ihm im Nachhinein natürlich auch peinlich seien, treibe. Das Gericht erkannte in der Tat eine teilweise eingeschränkte Schuldfähigkeit, nicht zuletzt aufgrund einer Aktennotiz des behandelnden Arztes, gab ihm aber dennoch einen Großteil der Schuld.
Der Mann hatte eingeräumt, dass er die verordneten Medikamente nicht immer einnehme. Und dann passiere es eben. Zur Begründung sagte er, dass die Tabletten unangenehme Nebenwirkungen hätten. So habe er binnen kurzer Zeit ganze 25 Kilo zugenommen und könne "kaum noch laufen".
Die Bewährungshelferin bestätigte die Krankheit ihres Klienten und bedauerte, dass es die Medikamente nicht als sogenanntes Depot gebe, er sie also regelmäßig täglich schlucken müsse, und das tue er leider nicht. Bisweilen nehme er dann auch die doppelte Menge. Helfen könne ihm nur eine engmaschige Betreuung, am besten eine stationäre Therapie.
Therapiewillig zeigte sich der Mann zwar, konnte das Gericht damit aber nicht überzeugen. In Therapie gehen zu wollen, habe er schon mehrfach versprochen, ohne es dann auch zu tun. Der unter zweifacher Bewährung stehende und von der Staatsanwältin als "Bewährungsversager" bezeichnete Mann befürchtet nun den Widerruf der beiden Strafaussetzungen. Dabei führe Haft bei ihm zu nichts, besser sei da schon eine Therapie.
Am 12. Januar 2013 war der Mann in Königstein in die Regionalbahn eingestiegen. Ein 29-jähriger Zeuge berichtete, dass er sich zunächst in die Nähe einer jungen Frau gesetzt habe, die ihren Platz dann aber "fluchtartig" verlassen habe. Der Angeklagte habe sich daraufhin auch einen anderen Platz gesucht.
Dort habe er mit geschlossenen Augen den Hosenstall geöffnet und sich selbst befriedigt, sei der Frau dabei aber nicht zu nahe gekom-men. Der Zeuge war an der nächsten Station ausgestiegen, um den Zugführer zu informieren, der widerrum sagte der Polizei Bescheid. Als der Zug daraufhin einen außerplanmäßigen Stopp einlegte, wurde der Mann vorübergehend verhaftet und seine Personalien aufgenommen.