Dass der jetzt 20 Jahre alte Usinger "seine Eintracht Frankfurt" am 7. Oktober vergangenen Jahres zum Auswärtsspiel nach Mönchengladbach begleitete, spricht eigentlich für echte Fußballbegeisterung.
Doch die angebliche Vereinstreue bekommt einen faden Beigeschmack, wenn der Stadionbesuch dazu dient, Aggressionen auszuleben, nur weil der hoffte Spielverlauf nicht den eigenen Erwartungen entspricht. So war es auch an jenem Oktobernachmittag als die Eintracht - zugegebenermaßen mit etwas Pech - eine 0-zu-2-Niederlage kassierte.
Beim Verlassen des Stadions entriss der damals 19-Jährige einem Gladbach-Anhänger dessen Vereinsfahne. Danach kam es zum Streit mit dem gegnerischen Fan. Der junge Usinger versetzte hierbei seinem Gegenüber zwei Faustschläge ins Gesicht. Deswegen stand er nun wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor dem Bad Homburger Jugendrichter Matthias Wolf.
"Sie waren doch offensichtlich auf Provokation aus, als sie dem anderen Stadionbesucher dessen Fahne entrissen", hielt ihm der Richter vor. Da seien doch Handgreiflichkeiten programmiert gewesen, fügte er hinzu.
Zu viel Alkohol
Der angeklagte Usinger konnte sein Verhalten nicht überzeugend erklären. Er habe zuvor (zu)viel Alkohol getrunken, war sein Erklärungsversuch. Aber der junge Mann hatte bedeutende Altlasten in seinen Gerichtsakten. So hatte er wegen vorausgegangener Ausschreitungen schon zwei Mal von der Vereinsführung der Eintracht Frankfurt Stadionverbot erhalten. Darüber hinaus war er auch wegen Diebstahls und Hausfriedensbruch in Erscheinung getreten.
Der Versuch seines Verteidigers, die jetzt angeklagte Körperverletzung ein wenig zu mildern, in dem er vortrug, dem Opfer sei nichts Bedeutsames passiert, waren nicht überzeugend. "Fußball und Gewalt gehören nicht zu einander", stellte Richter Wolf klar. Ob wegen des Vorfalls in Mönchengladbach vonseiten der Eintracht oder des DFB noch Sanktionen zu erwarten sind, war im Gericht nicht bekannt.
Der junge Usinger, der gemäß seiner Einlassung in den nächsten Monaten eine pädagogische Ausbildung anstrebt, zeigte Einsicht und Reue. Dennoch bewahrte ihn dies nicht vor gerichtlichen Folgen. Richter Wolf übernahm den Vorschlag der Jugendgerichtshilfe Andrea Ament und verhängte 40 gemeinnützige Arbeitsstunden, die der jetzt 20-Jährige in den nächsten beiden Monaten verrichten muss. Dazu gab es die Auflage, an einem Antigewalt-Seminar "Jugend und Gewalt" teilzunehmen, das an zwei Wochenendtagen durchgeführt wird.
Wenn er seine bisher gezeigten Aggressionen nicht in den Griff bekomme, drohe ihm irgendwann ein lebenslanges Stadionverbot, belehrte der Jugendrichter den 20-Jährigen.