Das ging gerade nochmal gut für die 35 und 31 Jahre alten Brüder aus Kronberg. Sie waren von der Amtsanwaltschaft Frankfurt der gemeinschaftlichen und damit gefährlichen Körperverletzung eines jungen Königsteiners angeklagt, schlossen mit diesem auf Anraten des Gerichts und nach Rücksprache mit ihren Verteidigern aber einen Täter-Opfer-Ausgleich, um, so die Strafrichterin, den Rechtsfrieden wieder herzustellen.
Der Geschädigte bekommt von den Brüdern 900 Euro Schmerzensgeld. Dafür ist die Sache für ihn dann aber auch zivilrechtlich erledigt. Das Gericht trug den beiden nicht vorbestraften Angeklagten ferner auf, jeweils 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Im Gegenzug wurde das Verfahren eingestellt. Üblicherweise wird gefährliche Körperverletzung nicht mit Geldstrafe geahndet, sondern mit Haft - sechs Monate aufwärts.
Stress am Geburtstag
Amtsanwältin und Richterin begründeten ihr Entgegenkommen damit, dass es bei der körperlichen Auseinandersetzung nicht einseitig zugegangen ist. Auch der ältere der beiden Brüder war dabei erheblich verletzt worden. Auch waren laut Testgerät der Polizei große Mengen Alkohol im Spiel, beim älteren der beiden waren es 1,85, beim jüngeren 2,8 Promille.
Der Fall hatte sich in den frühen Morgenstunden des 18. März 2012 vor einem Club in der Frankfurter Straße in Kronberg zugetragen. Die Brüder waren dort eingekehrt, um den Geburtstag des Älteren zu feiern. Irgendwie hatte es Stress mit einem Türsteher gegeben, der die beiden "hinaus gebeten" hatte. Draußen, am Berliner Platz, berichteten die beiden Angeklagten, seien sie von dem später Geschädigten, einem Königsteiner, "angepöbelt" und beleidigt worden. Dieser soll auch die Kampfhandlungen eröffnet und dem 35-Jährigen mit einem gezielten Schlag das Nasenbein entzweit haben. Daraufhin stellte sich bei dem heftig blutenden Kronberger eine vom Arzt attestierte Sehlähmung ein. Dann seien wechselseitig die Fäuste geflogen. Der 31-Jährige konnte bei Gericht nichts zur Erhellung der Tatumstände beitragen. Aufgrund des Alkohols, den er sonst eher meide, habe er daran keine Erinnerung mehr.
Laut Anklageschrift soll es etwas anders gewesen sein. Danach soll der 31-Jährige den Geschädigten festgehalten haben, der 35-Jährige soll den jungen Mann dann mit Schlägen und Tritten gegen Brust, Bauch und Arme malträtiert haben. Beide sollen den am Boden Liegenden dann brutal über den Asphalt gezerrt haben. Im Laufe des Gemenges soll der Geschädigte einen Schuh verloren und sich dadurch beim "Aufrappeln" auch noch den Fuß "verknackst" haben.
Alkoholerfahrung
So ganz nahm die Amtsanwältin dem jüngeren Angeklagten seine Abstinenz nicht ab. Wer so besoffen noch gehen könne, der könne nicht so ungeübt im Umgang mit Alkohol sein. Sie selbst trinke keinen Tropfen, habe sich mit Kollegen unlängst aber trotzdem einem Trinkversuch unterzogen: "Ich hatte 0,4 Promille und lag unterm Tisch!"