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Prozess gegen Sabine Thurau wird verlängert - Zur Frage, ob die geschasste LKA-Präsidentin vor Gericht gelogen hat, sollen weiter Zeugen vernommen werden

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Bis zu seiner Pensionierung vor zwölf Jahren war er eine der maßgeblichen Persönlichkeiten der hessischen Strafjustiz. Gestern kehrte der frühere Generalstaatsanwalt Hans Christoph Schaefer für gut eine Stunde ins Frankfurter Justizviertel zurück - als Zeuge im Prozess gegen die zu Unrecht entlassene LKA-Präsidentin Sabine Thurau.

Die Zusammenhänge sind etwas verzwickt: Der 57-Jährigen wird eine uneidliche Falschaussage vor dem Amtsgericht vorgeworfen. Sie soll als Zeugin in einem Betrugsprozess wahrheitswidrig bestritten haben, dass sie zwei Kriminalpolizisten eine "Kronzeugenregelung" in Aussicht stellte, falls sie einen weiteren Beamten wegen anderweitiger Verfehlungen belasten.

 

Enger Kontakt

 

Der Schwiegervater eines der beiden Polizisten ist ein Schul- und Jugendfreund Schaefers, die beiden halten bis heute engen Kontakt. Deshalb habe ihm der Freund immer wieder mal von seinem Schwiegersohn Klaus B. erzählt, der aus dem niedersächsischen in den hessischen Polizeidienst versetzt werden wollte, was im förderalistischen System nicht so einfach sei, erzählte der inzwischen 77 Jahre alte Schaefer. Er habe sich aber für die Versetzung eingesetzt, so dass B. nach Frankfurt gekommen sei.

Dann aber habe ihm der Freund erzählt, dass gegen den Beamten ein Disziplinarverfahren wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten bei einer Dienstreise nach Brasilien laufe. Bei der Verabschiedung der Oberlandesgerichts-Präsidentin Brigitte Tilmann 2006 sei er deshalb auf die damalige Frankfurter Polizei-Vizepräsidentin Thurau zugegangen und habe sie auf den Vorgang angesprochen. Sie habe ihm gesagt, falls B. "auspackt", könnte das Verfahren beschleunigt werden. "Das Auspacken bezog sich selbstverständlich auf andere Kollegen. Ich halte eine solche Ankündigung von einem Ermittler für völlig normal", sagte Schaefer. Das Wort "Kronzeugenregelung" habe er aus Thuraus Munde nicht vernommen, "das wäre auch völlig unpassend gewesen". Der Zeuge betonte, "dass ich nicht den Eindruck erwecken wollte, der ehemalige Generalstaatsanwalt mischt sich in ein aktuelles Verfahren ein." Nach Details zu den Vorwürfen habe er daher nicht gefragt.

Zu Beginn des vierten Verhandlungstages am Mittwoch deutete sich an, dass der ursprüngliche Zeitplan des Thurau-Prozesses wohl nicht einzuhalten ist. Ursprünglich sollte schon am Montag das Urteil verkündet werden. Nun sollen weiter Zeugen vernommen werden, unter anderem noch einmal Jürgen F., der Polizeibeamte, gegen den seinerzeit vor dem Amtsgericht verhandelt worden war.

 

Zusätzliche Termine

 

Richter Alexander El Duwaik setzte zunächst zwei weitere Verhandlungstermine fest, den 17. Mai und 10. Juni fest. Noch nicht sicher ist derzeit, ob der amtierende Frankfurter Polizeipräsident Achim Thiel in den Zeugenstand treten muss.




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