Quantcast
Channel: Rhein-Main
Viewing all articles
Browse latest Browse all 41368

Ohne Führerschein bei Rollerfahrt erwischt - Gericht: Ehefrau hätte Zündschlüssel verwahren müssen

$
0
0

Dass er für den Motorroller, mit dem er eine Geschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde fahren kann, einen Führerschein benötigt, wusste der 30 Jahre alte Steinbacher ganz genau. Denn weil er keine Fahrerlaubnis hatte, aber dennoch fuhr, hatte er schon einige Geldstrafen zahlen müssen.

Insgesamt gab es für den berufslosen Mann, der als Hilfsarbeiter tätig ist, schon elf Vorstrafen. Neben mehrfachen Diebstählen und Hehlerei gab es auch einige Verurteilungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Die letzte Strafe wegen eines solchen Verkehrsverstoßes gab es im vergangenen Jahr, dabei wurde ihm auch eine Führerscheinsperre bis Ende dieses Jahres auferlegt. Doch das hatte ihn nicht von seinen unerlaubten Fahrten abgehalten, wie sich bei der Kontrolle am 7. Januar in Frankfurt zeigte. Da war der junge Vater wieder ohne Führerschein mit dem Motorroller seiner Ehefrau von Steinbach in die benachbarte Großstadt gefahren. Dort hatte ihn eine Polizeistreife kontrolliert, als er mit etwa 40 Kilometern pro Stunde die Straße entlangfuhr.

Zunächst versuchte der Mann, seine verbotswidrige Fahrt mit einer falschen Personalienangabe zu verschleiern. Doch das war genauso erfolglos wie seine Behauptung, dass der Roller nur 20 Kilometer pro Stunde fahren könne und er deshalb keinen Führerschein benötige. Das Fahrzeug einschließlich der dazu gehörenden Schlüssel wurde von der Polizei sichergestellt.

 

Tat nicht verhindert

 

Nun folgte in Bad Homburg die gerichtliche Abhandlung. Aber dort saß nicht nur der 30-Jährige auf der Anklagebank, sondern auch seine gleichaltrige Ehefrau. Ihr wurde zum Vorwurf gemacht, dass sie als Halterin des Rollers nicht die Tat ihres Ehemannes verhindert hatte.

"Er ist alt genug, er muss wissen, was er tut", sagte die Mitangeklagte über die Fahrt ihres Ehemannes. Die Richterin sah dies allerdings anders. Sie warf der Fahrzeughalterin vor, dass sie die Fahrzeugschlüssel nicht sicher verwahrt und so die Fahrt ihres Mannes nicht verhindert habe.

Für den Angeklagten mit geringem Verdienst wurde es danach richtig teuer. Er erhielt eine Geldstrafe von 1500 Euro, die sich aus 150 Tagessätzen zu je 10 Euro errechnet.

Eine weitere Führerscheinsperre wurde dem Verurteilten nicht auferlegt. Er hat Gelegenheit, den Führerschein nach Ablauf der noch bestehenden Sperre zu erwerben. Sollte er in der Zwischenzeit erneut rückfällig werden, drohe ihm eine Freiheitsstrafe, erfuhr der Steinbacher von der Richterin. Die Ehefrau muss eine Geldstrafe von 125 Euro zahlen.




Viewing all articles
Browse latest Browse all 41368