Übermäßiger Alkoholkonsum und erhebliche Brutalität ziehen sich wie ein roter Faden durch das noch junge Leben des 21 Jahren alten Bad Homburgers. Viele Vorstrafen, die meisten davon wegen einfacher und gefährlicher Körperverletzung, sind in den Gerichtsakten des jungen Mannes aufgeführt.
Nun stand er erneut (und wegen seines Alters letztmals) vor der Bad Homburger Jugendrichterin, weil er wieder einmal brutal zugeschlagen hatte. Der Fall ereignete sich am 16. August vergangenen Jahres gegen 20.15 Uhr in der Nähe des Jubiläumsparks. Dort hatte sich eine Gruppe junger Leute mit der "Vernichtung" alkoholischer Getränke beschäftigt. Der 21-Jährige erwies sich hierbei als besonders trinkfreudig - eine spätere Blutentnahme zeigte eine Alkoholisierung von 2,79 Promille.
Bei diesem Gelage war er mit einem 17-jährigen Schüler aneinandergeraten. Er hatte ihm absichtlich Bananensaft über die Hose geschüttet. Als der 17-Jährige dies monierte, entschuldigte sich der 21-Jährige zunächst. Aber dann schlug er dem Jüngeren plötzlich ohne jegliche Ankündigung mit der Faust so heftig aufs Auge, dass der 17-Jährige eine Fraktur der Augenbraue davontrug. Der Verletzte wurde mit dem Krankenwagen in das hiesige Krankenhaus gebracht. Später musste er sich noch einer Augenuntersuchung in der Klinik in Höchst unterziehen.
Bei Gericht gab der Angeklagte die ihm angelastete Tat zu. Einen Grund für sein Verhalten konnte er nicht anführen. Der herbeigerufenen Polizei gegenüber behauptete er damals, der andere habe ihn beleidigt. Davon war nun im Gericht nicht mehr die Rede. Offenbar war es die mit hohem Alkoholkonsum verbundene Aggression, die den Angeklagten wieder mal hatte gewalttätig werden lassen.
Da der Täter bei der Tat bereits 20 Jahre und 11 Monate alt war, gab es nun kein Urteil mehr nach dem Jugendstrafrecht. Er wurde als Erwachsener zu acht Monaten Haft verurteilt, die ihm zur dreijährigen Bewährung ausgesetzt wurde. Als Bewährungsauflage verordnete ihm die Richterin einen mehrmonatigen stationären Alkoholentzug, die nur mit ärztlicher Zustimmung beendet werden kann. Außerdem wurde der junge Mann für die nächsten drei Jahre einem Bewährungshelfer unterstellt. Zusätzlich muss er an den Geschädigten 500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Weitere privatrechtliche Forderungen des verletzten Schülers sind dennoch möglich.
Schon bevor es zu der Tat am Jubipark gekommen war, hatte der 21-Jährige eine Jugendstrafe von einem Jahr und sieben Monaten Haft, die ihm zur Bewährung auferlegt worden war. Auch hatte der 21-Jährige, der demnächst wieder eine Lehre beginnen will, schon einige Jugendprojekte durchlaufen.